Home  |  Wir über uns  |  Impressum  |  Kontakt  |  AGB  

REISEBEDINGUNGEN

Kurzfassung Reisebedingungen

Veränderte Reisebedingungen ab 01.05.2009 - Ersetzt Stand 01.08.2006

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher-Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zur Verfügung.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 20% des Reisepreises an, wenn Ihnen der Insolvenzschein übersandt oder ausgehändigt wurde.
Gemäß § 651 k Abs. 3 BGB sind Sie zur Zahlung nur verpflichtet, wenn der Insolvenzscheinausgehändigt wurde. Die Restzahlung leisten Sie 21 Tage vor Reiseantritt auf das Konto von SE-Pressereisen oder zahlen den Betrag bei Abholung der Unterlagen in Ihrer Buchungsstelle. Bei Direktzahlung sendet Ihnen SE-Pressereisen die Reiseunterlagen spätestens bis 8 Tage vor Reiseantritt zu.

3. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt desReisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittserklärung wird wirksam mit Eingang bei SE-TOURS GMBH.

5.2 Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 30,-.

5.3. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. SE-Tours erhebt in diesem Fall bei Schiffs-, Bus- und Bahnreisen Bearbeitungsgebühren von € 25,- ; bei Flugreisen von bis zu € 150,-.

5.4 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  • die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Erfüllungsgehilfen

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3 Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweitFremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

10.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einerangemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

10.4 Schadenersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Beschränkung der Haftung

12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Sachschäden auf € 4.100,- beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Die Abtretung von Ansprüchen gegen SE-TOURS ist ausgeschlossen.

14. Versicherungen

14.1 Insolvenzschutzversicherung

SE-TOURS GMBH hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und die in soweit notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Versicherungs AG.

14.2 Reiseversicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bremerhaven.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)

Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei SE-Tours GmbH. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, können wir angemessenen Ersatz für die Reisevorkehrung und für unsere Aufwendungen verlangen.

18.1 Auto-, Bahn- und Busreisen                           18.2 Fluss- und Hochsee-Kreuzfahrten

bis 50. Tag vor Reiseantritt 10%

ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %                 bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %

ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %                 ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 50 %                 ab 21. Tag vor Reiseantritt 75 %

ab 06. Tag vor Reiseantritt 75 %                              am Reisetag oder bei Nichtantritt 90%

am Reisetag oder bei Nichtantritt 90%.

18.3 Flugreisen                                                           18.4 Rad-Schiffstouren

bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %                             bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %

ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 %                 ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 50 %                 ab 21. Tag vor Reiseantritt 75 %

ab 06. Tag vor Reiseantritt 85 %                              am Reisetag oder bei Nichtantritt 90%

am Reisetag oder bei Nichtantritt 90%.

Sie haben die Möglichkeit SE-TOURS einen geringeren Schaden, als die geforderten Rücktrittsgebühren, nachzuweisen.

19. Änderungsvorbehalt

Die Berichtigung von Druckfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Veranstalter: SE-TOURS GMBH
                          Barkhausenstraße 29
                          27568 Bremerhaven
                          Tel. (04 71) 4 83 88 – 0 Fax (04 71) 4 83 88 – 29
                          Buchungstelefon Ortstarif (0180) 500 1499
                          e-Mail:
info@se-tours.de    www.se-tours.de

Geschäftsführer: Hans-Georg Setzer

Handelsregistereintragung: Amtsgericht Bremerhaven, HRB Nr. 2601

Stand: 05.2009

 

Bürozeiten:
Montags - Donnerstags: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt:
SE-Tours GmbH
Barkhausenstraße 29
27568 Bremerhaven

Tel.: 0471/4 83 88-0
info@se-tours.de

Buchungstelefon
Ortstarif: 0180-500 1499